Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen führen wir als Partner der GTÜ die Anbauabnahme nach § 19 (3) StVZO durch.
Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Rad/Reifenkombinationen sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).
Falls Sie das passende Teilegutachten nicht greifbar haben – kein Problem !
Als Partner der GTÜ haben wir Zugriff auf die Daten der GTÜ-Zentrale und somit auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Teilegutachten und ABE’s hinterlegt sind.