Das Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden als auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigen wir die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Auftgrund langjähriger Berufspraxis verfügen wir über eine reichhaltige Erfahrung in der Aufnahme, Beurteilung und Kalkulation von Unfallschäden.
Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten Technologien und mit den modernsten Kommunikationstechniken wie zum Beispiel: